Einschulung:

 

Was landläufig als Schuleinschreibung bezeichnet wird, ist der bürokratische Vorgang der schriftlichen Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes an der Sprengelschule.

 

Ein Kind wird schulpflichtig und damit anmeldepflichtig, wenn es im September eines Jahres das 6. Lebensjahr (6. Geburtstag vor dem 1. Oktober) vollendet hat. Die Anmeldung muss im März dieses Jahres erfolgen.

 

Über die Aufnahme des Kindes an der zuständigen Sprengelschule oder die Zurückstellung um ein Jahr oder die evtl. nötige Überweisung an eine Förderschule entscheidet der Schulleiter, nachdem er sich ein Bild von der Schulreife des Kindes gemacht hat. 

Für Kinder, die im Juli, August oder September ihr 6. Lebensjahr vollenden, ist ab dem Schuljahr 2019/20 ein sogenannter "Einschulungskorridor" eingerichtet. Für diese Kinder können die Erziehungsberechtigten nach einer Beratung durch die Schule die Entscheidung darüber treffen, ob ihr Kind erst ein Jahr später die Schule besuchen soll. Diese Entscheidung muss der Schule spätestens bis zum 10. April schriftlich mitgeteilt werden. Eine Verlängerung der Frist ist im Hinblick auf den Klassenbildungsprozess nicht möglich. Geben betroffene Eltern keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.

 

Zum 1.  August des Jahres wird das Kind an der Schule aufgenommen und kann auch nicht mehr abgemeldet werden.

 

Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2022/23 findet im März 2023 statt.

 

Ist beabsichtigt, das Kind nicht an der Sprengelschule, sondern an einer Gastschule beschulen zu lassen, so muss die Einschreibung trotzdem grundsätzlich an der Sprengelschule erfolgen. Anschließend kann ein Gastschulantrag gestellt werden, zu dem die Schulleiter befragt werden und über den anschließenden die Bürgermeister entscheiden. 

 

Neu seit dem Schuljahr 2021/22 ist die Möglichkeit, Kinder aus dem gesamten Gemeindebereich Dorfens, die die gebundene Ganztagesklasse in der 1. Jahr-gangsstufe besuchen wollen, direkt an der Grundschule Dorfen-Nord einschreiben zu können, sofern die Schülerzahlen es zulassen. Dazu muss aber vorher Kontakt zur Schulleitung aufgenommen werden.


Schulanmeldung:

 

Kinder, die vor dem 30. September eines Jahres ihren 6. Geburtstag gefeiert haben, sind im März desselben Jahres bei der Sprengelschule des Wohnortes anzumelden, unabhängig vom Sitz des besuchten Kindergartens (vgl. "Einschulung" oben).


Krankmeldung:

 

Im Krankheitsfall eines Kindes ist zwischen 7.30 und 8.00 Uhr unter der Telefonnummer der Grundschule anzurufen und der Name, die Klasse und evtl. die Dauer der Erkrankung des Kindes mitzuteilen. Sollte dies nicht möglich sein, kann auch eine Faxnachricht unter unten stehender Nummer hinterlassen werden.

 

Seit dem Schuljahr 2020/21 gibt es die Möglichkeit die Krankheit eines Kinder über den Schulmanager anzuzeigen. Damit ist die Abhängigkeit von einer bestimmten Zeitspanne beseitigt.


Schulunfall:

 

Sollte einem Kind während der Unterrichtszeit oder auf dem Schul- oder Nachhauseweg ein Unfall passieren und deswegen eine Arzt aufgesucht werden, oder das Kind ins Krankenhaus kommen, muss dies der Schule bekannt gegeben werden, damit eine Unfallanzeige erfolgen kann. Bei der Behandlung ist anzugeben, dass es sich um einen Schulunfall handelt.

 

Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall nicht über die Krankenversicherung, sondern über die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB).

 

Voraussetzung ist, dass der von der Schule verfasste Unfallbericht vorliegt.


Pünktlichkeit:

 

Die Lehrkräfte der Grundschule Dorfen-Nord sind verpflichtet, ihren Dienstbeginn auf 7.45 Uhr zu legen.  Ab diesem Zeitpunkt haben sie im Klassenzimmer zu sein, um sich um Organisatorisches, Hausaufgaben und soziale Hygiene zu kümmern.

 

Viele Kinder nutzen diese Gelegenheit, um mit dem Lehrer etwas außerhalb des Unterrichts ins Gespräch zu kommen und über Dinge zu reden, die eher privater Natur sind.

 

Andere nutzen die Zeit, um in der Schule auch spielen zu können, oder sich mit Schulfreunden auszutauschen.

 

Kinder, die "pünktlich" um 8.00 Uhr das Klassenzimmer betreten, haben diese Gelegenheit nicht. 


Schulweg:

 

Schulranzen können verletzen, wenn sie beim Betreten des Busses nicht abgenommen werden!

Das Abnehmen vor dem Einsteigen hat folgende Vorteile:

 

  • der Körper des Kindes wird durch den Schulranzen nicht vergrößert
  • beim Einsteigen sind die Gesichter der nachfolgenden Kinder nicht gefährdet 
  • die Verletzungsgefahr durch die Enge im Bus wird minimiert
  • die Sitzbezüge des Busses werden geschont
  • durch das Tragen des Ranzens in der Hand wird die Bewegungsfreiheit eingeschränkt und damit dem Drängeln entgegengewirkt 

Übertritt:

 

Auf die Elternabende bezüglich des Erweiterten Übertrittsverfahrens wird rechtzeitig auf dieser Homepage unter dem Punkt "Termine" hingewiesen.