Wichtiges


Nächste Termine: 

Siehe "Termine


Einschreibung für das Schuljahr 2024/25
Informationen zur Schulaufnahme können im Bereich "Schulanfänger" gefunden werden.

 

Auch im Schuljahr 2024/25 gibt es die Möglichkeit, Kinder aus dem gesamten Gemeindebereich Dorfens, die die gebundene Ganztagesklasse in der 1. Jahrgangsstufe besuchen wollen, direkt an der Grundschule Dorfen-Nord einschreiben zu können, sofern die Schülerzahlen es zulassen. Dazu muss aber vorher Kontakt zur Schulleitung aufgenommen werden.


Erweitertes Übertrittsverfahren
Die Informationen zum Bayerischen Schulsystem stehen auf der Homepage des Schulamts als Video zur Verfügung.


Läuse an der Schule:

 

Immer wieder passiert es, dass Kinder Läuse haben. Sollte Ihr Kind einmal davon betroffen sein, bitte ich Sie, nicht in Panik zu verfallen, sondern das beigefügte Merkblatt des Gesundheitsamtes zu beachten und Ihre Vorgehensweise danach exakt zu richten! 

Download
Merkblatt Befall durch Kopfläuse
Kopflausbefall+fr+Eltern (2).pdf
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Haltestellenaufsichten:

  

Nicht nur die Querungshelfer für Fußgängerüberwege und Ampelanlagen, sondern auch die Aufsichten an Bushaltestellen sind in der heutigen Gesellschaft sehr wichtige Persönlichkeiten, um den sicheren Schulweg unserer Kinder zu gewährleisten.

 

Deswegen sind die Schulen Dorfens und die Stadt Dorfen ständig auf der Suche nach Menschen, die für das Wohl der Kinder eine dieser beiden Aufgaben zu übernehmen bereit sind.

 

Sollten Sie dazu gehören, bitte ich Sie, sich bei der Stadtverwaltung in Dorfen oder an der Grundschule Dorfen-Nord zu melden!


Widrige Witterung:

 

Wegen widriger Witterung kann es Unterrichtsausfall geben.

 

Unterrichtsausfall im Landkreis Erding wird nicht für eine einzelne Schule angeordnet, sondern für bestimmte Bereiche des Schulamtsbezirks oder für den ganzen. Das Kriterium ist die Befahrbarkeit der Straßen mit den Schulbussen.

 

Erste Informationen dazu gibt es über den Rundfunk (z.B. Bayern 3, Antenne Bayern).

 

Gibt es örtlich begrenzt so schlechte Witterungsbedingungen, dass der Schulweg für Kinder eine Gefahr darstellen würde, ist über den Unterrichtsausfall für das einzelne Kind selbst zu entscheiden.

 

Beim Ausbleiben des Schulbusses an einer Bushaltestelle sollten die Kinder nach einer gewissen Wartephase (max. 20 Minuten) den Heimweg wieder antreten.