Schulanmeldung

 

Falls Sie Ihr Kind einschulen, d.h. zum ersten Mal in der Schule anmelden, lesen Sie bitte die Informationen  zum Thema "Einschulung" im Bereich "Schulanfänger"

Sollte Ihr Kind z.B nach einem Umzug oder aus anderen Gründen im kommenden Schuljahr in unsere Schule gehen, so handelt es sich hierbei um einen Schulwechsel. Sie müssen nur im Sekretariat einen Termin vereinbaren. Alles Weitere wird von uns abgewickelt.

Sie können ein Formular, in dem alle wichtigen Daten von uns erfasst werden, hier ansehen, herunterladen oder ausdrucken:

 

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Einschulung

 

Was landläufig als Schuleinschreibung bezeichnet wird, ist der bürokratische Vorgang der schriftlichen Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes an der Sprengelschule.

 

Ein Kind wird schulpflichtig und damit anmeldepflichtig, wenn es im September eines Jahres das 6. Lebensjahr (6. Geburtstag vor dem 1. Oktober) vollendet hat. Die Anmeldung muss im März dieses Jahres erfolgen.

 

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Reiter "Schulanfänger"