Krankmeldung:

 

Im Krankheitsfall eines Kindes ist zwischen 7.30 und 8.00 Uhr unter der Telefonnummer der Grundschule anzurufen und der Name, die Klasse und evtl. die Dauer der Erkrankung des Kindes mitzuteilen. Sollte dies nicht möglich sein, kann auch eine Faxnachricht unter unten stehender Nummer hinterlassen werden.

 

Seit dem Schuljahr 2020/21 gibt es die Möglichkeit die Krankheit eines Kinder über den Schulmanager anzuzeigen. Damit ist die Abhängigkeit von einer bestimmten Zeitspanne beseitigt.


Pünktlichkeit:

 

Die Lehrkräfte der Grundschule Dorfen-Nord sind verpflichtet, ihren Dienstbeginn auf 7.45 Uhr zu legen.  Ab diesem Zeitpunkt haben sie im Klassenzimmer zu sein, um sich um Organisatorisches, Hausaufgaben und soziale Hygiene zu kümmern.

 

Viele Kinder nutzen diese Gelegenheit, um mit dem Lehrer etwas außerhalb des Unterrichts ins Gespräch zu kommen und über Dinge zu reden, die eher privater Natur sind.

 

Andere nutzen die Zeit, um in der Schule auch spielen zu können, oder sich mit Schulfreunden auszutauschen.

 

Kinder, die "pünktlich" um 8.00 Uhr das Klassenzimmer betreten, haben diese Gelegenheit nicht.


Schulunfall:

 

Sollte einem Kind während der Unterrichtszeit oder auf dem Schul- oder Nachhauseweg ein Unfall passieren und deswegen eine Arzt aufgesucht werden, oder das Kind ins Krankenhaus kommen, muss dies der Schule bekannt gegeben werden, damit eine Unfallanzeige erfolgen kann. Bei der Behandlung ist anzugeben, dass es sich um einen Schulunfall handelt.

 

Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall nicht über die Krankenversicherung, sondern über die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB).

 

Voraussetzung ist, dass der von der Schule verfasste Unfallbericht vorliegt.


Schulweg:

 

Schulranzen können verletzen, wenn sie beim Betreten des Busses nicht abgenommen werden!

Das Abnehmen vor dem Einsteigen hat folgende Vorteile:

 

  • der Körper des Kindes wird durch den Schulranzen nicht vergrößert
  • beim Einsteigen sind die Gesichter der nachfolgenden Kinder nicht gefährdet 
  • die Verletzungsgefahr durch die Enge im Bus wird minimiert
  • die Sitzbezüge des Busses werden geschont
  • durch das Tragen des Ranzens in der Hand wird die Bewegungsfreiheit eingeschränkt und damit dem Drängeln entgegengewirkt 

Übertritt:

 

Auf die Elternabende bezüglich des Erweiterten Übertrittsverfahrens wird rechtzeitig auf dieser Homepage unter dem Punkt "Termine" hingewiesen.