Aktuelles für Schulanfänger

Tag der offenen Tür im Schulkindergarten

 

am Mittwoch, den 07. Februar 2024 von 16:00 bis 18:00 Uhr

 

Download
Tag_der_offenen_Tür_Schulkindergarten_20
Adobe Acrobat Dokument 429.4 KB

Zuschuss zum Kauf eines Schulranzens für Schulanfänger

 

Auch in diesem Jahr gibt es von der Nikolaistiftung wieder einen Zuschuss zum Kauf eines Schulranzens für die Schulanfänger.

Bei Fragen können Sie sich melden bei Frau Nicole Otto, Stadt Dorfen, Amt für Soziales, Rathausplatz 2, 84405 Dorfen, Tel. 08081/411-121, otto.nicole@dorfen.de.

Download
Schulranzengutschein_Anschreiben.pdf
Adobe Acrobat Dokument 147.0 KB

Einschulung

 

Was landläufig als Schuleinschreibung bezeichnet wird, ist der bürokratische Vorgang der schriftlichen Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes an der Sprengelschule.

 

Ein Kind wird schulpflichtig und damit anmeldepflichtig, wenn es im September eines Jahres das 6. Lebensjahr (6. Geburtstag vor dem 1. Oktober) vollendet hat. Die Anmeldung muss im März dieses Jahres erfolgen.

 

Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 werden alle Kinder schulpflichtig,

  • die zwischen dem 01. Oktober 2017 und dem 30. September 2018 geboren sind,
  • die im Schuljahr 2023/24 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden,
  • deren Erziehungsberechtigte die Schulpflicht auf das Schuljahr 2024/25 verschoben haben.

 

Über die Aufnahme des Kindes an der zuständigen Sprengelschule oder die Zurückstellung um ein Jahr oder die evtl. nötige Überweisung an eine Förderschule entscheidet der Schulleiter, nachdem er sich ein Bild von der Schulreife des Kindes gemacht hat. 

 

Zum 1.  August des Jahres wird das Kind an der Schule aufgenommen und kann auch nicht mehr abgemeldet werden.

 

Ist beabsichtigt, das Kind nicht an der Sprengelschule, sondern an einer Gastschule beschulen zu lassen, so muss die Einschreibung trotzdem grundsätzlich an der Sprengelschule erfolgen. Anschließend kann ein Gastschulantrag gestellt werden, zu dem die Schulleiter befragt werden und über den anschließend die Bürgermeister entscheiden. 

 

Neu seit dem Schuljahr 2021/22 ist die Möglichkeit, Kinder aus dem gesamten Gemeindebereich Dorfens, die die gebundene Ganztagesklasse in der 1. Jahr-gangsstufe besuchen wollen, direkt an der Grundschule Dorfen-Nord einschreiben zu können, sofern die Schülerzahlen es zulassen. Dazu muss aber vorher Kontakt zur Schulleitung aufgenommen werden.

 


Schuleinschreibung

Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/25 findet am 20. März 2024 von 14:00 bis 17:00 Uhr statt.

Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Anmeldung kommen. Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • bei Verheirateten: Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde, ggf. Taufurkunde
  • bei Nicht-Verheirateten: Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht vom Jugendamt (oder Notar)
  • bei geschiedenen Alleinerziehenden: Sorgerechtsbeschluss
  • bei ledigen Alleinerziehenden: Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativ-Bescheinigung", erhältlich beim Jugendamt, bitte rechtzeitig beantragen)
  • "Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule" (Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes)
  • Mitteilungsbogen des Gesundheitsamtes zum Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern
  • ggf. Gutachten von Schulpsychologen, Frühförderung oder Stellungnahme des Förderzentrums
  • ggf. Zurückstellungsbescheid aus 2023/24

 


Informationen zum Einschulungskorridor

Für Kinder, die im Juli, August oder September ihr 6. Lebensjahr vollenden, ist ein sogenannter "Einschulungskorridor" eingerichtet. Für diese Kinder können die Erziehungsberechtigten nach einer Beratung durch die Schule die Entscheidung darüber treffen, ob ihr Kind erst ein Jahr später die Schule besuchen soll. 

 

Diese Entscheidung muss der Schule spätestens bis zum 10. April schriftlich mitgeteilt werden. Eine Verlängerung der Frist ist im Hinblick auf den Klassenbildungsprozess nicht möglich. Geben betroffene Eltern keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.

 

Ein Verschieben auf das nachfolgende Schuljahr gilt in diesem Fall nicht als Zurückstellung.

 

Hier finden Sie das Formular "Verschiebung der Einschulung um 1 Jahr"

 

Download
Formular-Korridor.pdf
Adobe Acrobat Dokument 57.6 KB

Das Bayerische Staatsministeriums für Unterricht und Kultus hat in einer 32-seitigen Broschüre viele Informationen zur Grundschulzeit zusammengefasst. Durch Anklicken auf den Titel "Die bayerische Grundschule" öffnet sich der Link.